Gefahrgutetiketten Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
Die Gefahrenklasse 3 umfasst brennbare Flüssigkeiten sowie Gegenstände, die solch entzündlichen Substanzen enthalten. Außerdem sind geschmolzene Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind der Klasse 3 zugeordnet. Beispiele für entzündbare flüssige Stoffe sind beispielsweise Benzol, Klebstoffe, Farbe oder Parfümerierzeugnisse.