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Als Gefahrgut werden Gegenstände, Stoffe oder Gemische bezeichnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit bei ihrem Transport eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. Entsprechend muss Gefahrgut beim Transport mit Gefahrgutetiketten (auch Gefahrgutaufkleber oder Gefahrzettel genannt) mit dem jeweils richtigen Symbol gut sichtbar gekennzeichnet sein. 

Die verschiedenen Gefahrgutetiketten machen mittels verschiedener Symbole und Nummerierungen auf die entsprechenden Gefahrgutklassen aufmerksam. So warnt beispielsweise die Gefahrgutklasse 1 vor explosiven Stoffen, die Gefahrgutklasse 2 zeigt entzündbare oder giftige Gase an. Alle Gefahrgutetiketten haben die Form eines Karos, die Größe variiert je nach Verwendungsart, z. B. für Packstücke, LKW oder Container. Unsere Etiketten sind permanent haftende Aufkleber von höchster Qualität und Beständigkeit. Sie markieren Gefahrgut dauerhaft und erhöhen so die Sicherheit für alle, die damit zu tun haben. Sie finden bei uns eine große Auswahl an Gefahrgutetiketten, sortiert nach den spezifischen Klassen. Sollten Sie den von Ihnen gesuchten Gefahrzettel in unserem Sortiment nicht finden oder eine Sonderanfertigung wünschen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir tastbare Gefahrenhinweise, schriftliche Weisungen und weiteres Zubehör für die korrekte Kennzeichnung und somit eine sichere und erfolgreiche Lagerung oder Beförderung gefährlicher Güter an. 

Welchen Vorgaben entsprechen die Gefahrgutetiketten?

Die hier gelisteten Gefahrgutetiketten entsprechen den Vorgaben des ADR (die Abkürzung steht für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route also das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Durch eine EU-Verordnung ist das ADR in allen EU-Staaten rechtsgültig. Das ADR steht mit den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods (UN Rec. Tr.) weitgehend im Einklang. 

Wie häufig wird das ADR aktualisiert?

Alle zwei Jahre wird das ADR an den Stand der Technik und der Gesetze angepasst. Seit Anfang 2017 gelten z. B. neue Bestimmungen für den Transport von Lithiumbatterien, denn dabei besteht die Gefahr von Explosionen oder Bränden, die weitere schwerwiegende Folgen haben können.

Welche Kennzeichnungsflicht gilt für Lithiumbatterien?

Lithiumbatterien müssen ab dem 01.01.2019 mit dem neuen Gefahrgutetikett 9A gekennzeichnet werden. Diesen und weitere Etiketten finden Sie hier bei Giese-Gef.

Rufen Sie und an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie fragen zu den Gefahrgutklassen und den gesetzlichen Neuerungen haben.