Info Leiste 5 - Version:3.2.2

Gefahrgutetiketten Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Die Gefahrklasse 6.2 beinhaltet ansteckungsgefährliche Substanzen bzw. Stoffe. Es handelt sich dabei um biologische Stoffe, die Mikroorganismen wie Krankheitserreger enthalten, zum Beispiel Bakterien, Viren oder Parasiten.

Stoffe werden der Klasse 6.2 zugeordnet, wenn sie auf Menschen oder Tiere, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, Krankheiten übertragen können.

Welche Beispiele gibt es für die Gefahrgutklasse 6.2?

Beispiel der Kennzeichnungspflichtigen Stoffe der Gefahrgutklasse 6.2 durch Gefahrgutetiketten sind beispielsweise Klinikabfälle oder medizinische Proben.

Die Gefahrklasse 6.2 beinhaltet ansteckungsgefährliche Substanzen bzw. Stoffe. Es handelt sich dabei um biologische Stoffe, die Mikroorganismen wie Krankheitserreger enthalten, zum Beispiel... mehr erfahren »
Fenster schließen
Gefahrgutetiketten Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe

Die Gefahrklasse 6.2 beinhaltet ansteckungsgefährliche Substanzen bzw. Stoffe. Es handelt sich dabei um biologische Stoffe, die Mikroorganismen wie Krankheitserreger enthalten, zum Beispiel Bakterien, Viren oder Parasiten.

Stoffe werden der Klasse 6.2 zugeordnet, wenn sie auf Menschen oder Tiere, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, Krankheiten übertragen können.

Welche Beispiele gibt es für die Gefahrgutklasse 6.2?

Beispiel der Kennzeichnungspflichtigen Stoffe der Gefahrgutklasse 6.2 durch Gefahrgutetiketten sind beispielsweise Klinikabfälle oder medizinische Proben.

Filter schließen
 
  •  
Zuletzt angesehen