Etiketten - Tastbare Gefahrenhinweise - Prüfplaketten - Zubehör
Etiketten für Kartons sind wichtige Kennzeichnungen, die auf Verpackungen angebracht werden, um den Inhalt eines Kartons zu identifizieren und wichtige Informationen zu übermitteln. Sie kommen in verschiedenen Branchen zum Einsatz, insbesondere im Versand, in der Logistik und im Einzelhandel. Diese Etiketten helfen dabei, den Transport, die Lagerung und die Handhabung von Waren zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung zur Verfügung stehen.
Typische Informationen, die auf Kartonetiketten zu finden sind, umfassen den Empfänger, Absender, Versandadresse, Inhalte des Kartons, Gewicht, Barcode für die Lagerverwaltung oder den Versand sowie spezielle Handhabungsanweisungen wie „Vorsicht Glas“ oder „Kühl lagern“. Sie können auch zusätzliche Markierungen wie Recyclinghinweise oder Zertifikate für nachhaltige Verpackung enthalten.
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Die Vereinten Nationen (UN) haben mit dem GHS, dem "global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), ein weltweit einheitliches System zur Kennzeichnung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen geschaffen. Diese Kennzeichnungen sollen über die Gefahren bei der Herstellung, Verarbeitung und Verwendung der Stoffe informieren.
Da viel gefährliche Güter, Chemikalien und Gefahrstoffe in viele verschiedene Länder transportiert und dort weiterverarbeitet oder genutzt werden, müssen die Kennzeichnungen auch für jedermann auf Anhieb verständlich sein. Die einheitlichen Gefahren-Piktogramme des GHS minimieren somit weltweit die Gefahr für Mensch und Umwelt. Die GHS-Etiketten sind leicht verständlich, unabhängig von Alter, Sprache oder sozialer Herkunft der Menschen, die mit dem Gefahrstoff zu tun haben. Auch unsere GHS-Gefahrstoffetiketten sind selbstklebende, permanent haftende Aufkleber von höchster Qualität aus hochwertigem Material.
Die GHS-Etiketten sind in Gefahrenklassen bzw. Gefahrenkategorien eingeteilt und entsprechen auch der CLP-Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung (eigentlich Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) setzt das GHS in europäisches Recht um. Seit Dezember 2012 ist es Pflicht, Gefahrstoffe nach CLP-Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen.
Hier erfahren Sie mehr zu GHS und CLP.